upTownArt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Käufe von unabhängigen Künstler:innen und für Künstlerkonten am upTownArt Marktplatz.
Verkäufer:in, Marktplatz und Vertrag
Die beim Werk namentlich genannte Künstler:in ist Verkäufer:in und Vertragspartner:in der kaufenden Person. Betreiber des Marktplatzes ist Michael König-Weichhardt, tätig unter der Geschäftsbezeichnung upTownArt, Sporgasse 24, 8010 Graz, Österreich. upTownArt vermittelt die Angebote und stellt die technische Bestell- und Zahlungsanbindung bereit. Im gemeinsamen Warenkorb verarbeitet Stripe eine gemeinsame Zahlung für die gesamte Bestellung über das Stripe-Plattformkonto von upTownArt. Bei einem Einkauf von mehreren Künstler:innen bleiben die Kaufverträge getrennt. Bei einem separaten Verkäufercheckout, sofern angeboten, verarbeitet Stripe eine direkte Zahlung im verbundenen Stripe-Konto der jeweiligen Verkäuferseite. Produktdarstellungen sind Einladungen zur Bestellung; der jeweilige Kaufvertrag kommt mit der für die Verkäufer:in versandten Bestellbestätigung zustande.
Preise, Zahlung und Rechnung
Alle Preise werden in Euro angezeigt und verstehen sich einschließlich anwendbarer Abgaben, soweit ausgewiesen. Versandkosten werden vor Zahlung gesondert ausgewiesen. Die gemeinsame Warenkorbzahlung erfolgt über die im Stripe-Checkout angebotenen Zahlungsarten an das Stripe-Plattformkonto von upTownArt. Die Anteile der jeweiligen Künstler:innen und die vereinbarte Provision werden getrennt abgerechnet. Bei einem separaten Verkäufercheckout erfolgt die Zahlung direkt in das verbundene Verkäuferkonto; dort zieht Stripe die vereinbarte upTownArt-Provision als Anwendungsgebühr ab. Die Zahlungsbestätigung ist keine Steuerrechnung der Verkäufer:in; eine gesetzlich erforderliche Rechnung stellt die jeweilige Verkäufer:in aus.
Verfügbarkeit
Originale und limitierte Editionen können Einzelstücke sein. Bei einer unvermeidbaren Doppelbestellung kann die betreffende Verkäufer:in den Kaufvertrag nicht erfüllen; upTownArt unterstützt die technische Rückzahlung der betroffenen Zahlung über das ursprüngliche Zahlungsmittel.
Eigentum und Urheberrecht
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der jeweiligen Verkäufer:in. Mit dem Kauf werden keine Urheber- oder Vervielfältigungsrechte am Werk übertragen.
Tarife und Abrechnung für Künstler:innen
Kunstwerk-Tarife gelten ausschließlich für Kunstwerke: 20 Plätze um 39 Euro pro Monat mit 15 Prozent Provision oder 50 Plätze um 79 Euro pro Monat mit 12 Prozent Provision. Kunsthandwerk-Tarife gelten ausschließlich für eigenständig hergestelltes Kunsthandwerk bis zu einem Verkaufspreis von 200 Euro je Variante: 20 Plätze um 9 Euro pro Monat mit 10 Prozent Provision oder 50 Plätze um 19 Euro pro Monat mit 8 Prozent Provision.
Kombitarife umfassen entweder 20 Kunstwerke und 20 Kunsthandwerksprodukte um 45 Euro pro Monat oder 50 Kunstwerke und 50 Kunsthandwerksprodukte um 89 Euro pro Monat. Dabei gelten je Kategorie die jeweiligen Provisionssätze: 15 beziehungsweise 12 Prozent für Kunstwerke und 10 beziehungsweise 8 Prozent für Kunsthandwerk. Bei jährlicher Zahlung ist der Tarif gegenüber zwölf Monatszahlungen 20 Prozent günstiger.
Tarife mit 20 Plätzen erlauben bis zu drei Kollektionen, Tarife mit 50 Plätzen bis zu sechs, der Kombitarif 20/20 bis zu sechs und der Kombitarif 50/50 bis zu zwölf Kollektionen. Ausstellungsexponate beanspruchen während einer aktiven, separat bezahlten upTownArt-Ausstellung keinen Tarifplatz; nach Ende der Ausstellung werden sie wieder auf das Kontingent angerechnet oder bei Überschreitung vorübergehend deaktiviert.
Preisverhandlungen sind bei Kunstwerk-50- und Kombi-50/50-Tarifen je Variante freiwillig aktivierbar, jedoch nur ab 100 Euro. Angebote der kaufenden Person dürfen höchstens 20 Prozent unter dem regulären Preis liegen; Künstler:innen können annehmen, ablehnen oder ein abweichendes Gegenangebot senden. Bei Kunsthandwerk-50- und Kombi-50/50-Tarifen können je Variante stattdessen individuelle Auftragsanfragen aktiviert werden.
Die Provision wird je Bestellposition centgenau nur auf den Produktpreis berechnet. Kundenseitig bezahlte Versandkosten werden der erfüllenden Künstlerseite zugeordnet und bleiben vollständig provisionsfrei. Tarif, Kategorie und Provisionssatz werden bei der Bestellung je Position festgehalten. Bei der gemeinsamen Warenkorbzahlung wird die vereinbarte Provision in der Künstlerabrechnung abgezogen.
Erst nach dokumentierter Erfüllung wird der verbleibende Betrag bei einer freigeschalteten Verbindung an das verbundene Stripe-Konto übertragen; offene Erstattungen, Zahlungsstreitfälle oder Kontobeschränkungen können die Übertragung verzögern. Die anschließende Auszahlung auf das Bankkonto richtet sich nach dem Stripe-Auszahlungsplan und dem Kontostatus.
Bei direkten Verkäuferzahlungen zieht Stripe die vereinbarte upTownArt-Provision als Anwendungsgebühr ab. Stripe-Zahlungs-, Auszahlungs-, Währungs- oder Streitfallgebühren sind keine upTownArt-Provision.
Erstattungen werden über das ursprüngliche Zahlungsmittel abgewickelt; bei zentralen Zahlungen erfolgt die Verarbeitung im Plattformkonto, bei direkten Verkäuferzahlungen im jeweiligen Verkäuferkonto.
Versand und beauftragte Erfüllung
Die Verkäufer:in erfüllt die Bestellung selbst oder über einen von ihr direkt beauftragten Produktions- oder Fulfilmentdienst; upTownArt betreibt kein zentrales Lager und wird dadurch nicht Verkäufer:in oder Vertragspartner:in. Die Verkäufer:in muss die angebotene Versandart einhalten, transportsicher verpacken lassen und bei Versand eine gültige Sendungsnummer bereitstellen.
Versand im Sitzland der Verkäufer:in ist auf der Bedienebene automatisch aktiv und braucht keinen internationalen Produkt- oder Variantenschalter. Gesetzlich erforderliche Verkäufer- und Sitzlandnachweise werden einmalig auf Kontoebene geprüft und nicht je Produkt oder Variante; die allgemeinen inländischen Verkäuferpflichten bleiben bestehen. Für andere Länder kann die Verkäufer:in den internationalen Versand produkt- und variantenbezogen aktivieren und dafür etwa einen Print-on-Demand-Anbieter, Merch-Store-Anbieter, eine Druckerei, einen örtlichen Produzenten oder einen Fulfilmentdienst beauftragen. Die Verkäufer:in wählt und beauftragt den Dienst selbst, bewahrt ihre Unterlagen auf und bleibt für Verkäufer-, Produkt-, Datenschutz-, Verpackungs-, Zoll- und Versandpflichten verantwortlich. Die Beauftragung oder eigene Registrierung des Dienstes überträgt gesetzliche Pflichten der Verkäufer:in nicht automatisch. Gesetzlich erforderliche Verkäufer- und Ziellandnachweise für andere Länder bleiben unberührt. Bezahlte Bestellungen dürfen nicht als Geschenk oder Privatversand verschleiert werden.
Die PPWR gilt grundsätzlich seit 12. August 2026. Der automatische Sitzlandversand betrifft nur den Versandschalter; ein internationaler Schalter ist ebenfalls keine Rechtsfreigabe. Registrierungs-, Systembeteiligungs-, Bevollmächtigten- und sonstige Verkäuferpflichten bleiben bestehen.
